Gedanken aus der Vorlesung. Teil Eins.

Ist die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung einfach nur eine langsame Form der Todesstrafe?

Tot ist tot, lebendig ist lebendig, lieber lebend im Gefängnis als tot – so die Argumentation meiner Kommilitonin.
Ob für immr tot, oder bis zum Tode eingesperrt und unfrei, bleibt sich doch gleich – erwiderte ich.

Das Bundesverfassungsgericht hat die ganze Sache 1977 mit Blick auf Menschenwürde, Auswirkungen der Freiheitsstrafe auf den Menschen, das Grundgesetz, etc. schon entschieden und „lebenslänglich ohne Bewährung“ für verfassungswidrig erklärt, der Gesetztgeber hat mit §57a StGB nachgezogen., und die Diskussion ist damit eigentlich vorbei und hinfällig, jeder Mörder (für was anderes gibt es hierzulande kein „Lebenslang“) hat seit ’77 zumindest die theoretische Chance, den Knast irgendwann wieder zu verlassen.

Alle juristische Irrelevanz beiseite, lasse ich hier einfach mal meine Gedanken fließen, der Frage von oben auf den Grund zu gehen, und ihr seid wie immer eingeladen, eure Gedanken mit mir und dem Rest der Welt zu teilen.

Zuerst mal halten wir fest, dass die Todesstrafe das endgültigste ist, was der Menschheit an Strafen möglich ist. Tot ist tot, und dann gibt’s kein zurück (außer für Jesus, okay. Ausnahmen bestätigen die Regel, oder so. Das ist jetzt nicht wichtig!).
Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist, in der Theorie, ebenfalls endgültig. Urteil, Knast, Zeit, Tod, und dann sind wir wieder am gleichen Punkt wie oben: kein zurück. Ausbrüche und Begnadigungen mal ausgenommen, da sie nicht zur Regel des Strafvollzugs gehören, gibt es nach dem Urteil „Lebenslang“ kein zurück mehr. Bis zum körperlichen Tod sind vielleicht noch ein paar Jahre, aber dein Leben bis dahin ist unausweichlich vorbestimmt, ohne zurück oder Aussicht auf Rettung. Wesentlicher Unterschied zur Todesstrafe? Der Staat „tötet“ niemanden, sondern sperrt ihn ein, bis Mutter Natur die Drecksarbeit übernimmt.

Ist so ein Leben wuünschenswerter als der Tod? Klar, auch im Knast gibt es bestimmt noch eine Menge Dinge die man tun kann, Bücher zu lesen, Filme zu sehen, Bekanntschaften mit anderen Insassen zu machen – die dann irgendwann wieder gehen, während man selber weiter vor sich hin vegetiert. Aber von „Leben“, kann schwerlich die Rede sein, wenn die einzige Aussicht die man hat, der Tod am Ende einer langen Zeit der Eintönigkeit ist, seien es nun 10 Jahre, oder noch 70 jahre, die man in dieser Eintönigkeit verbringt. Familie? Abgehakt, für immer. Studium? Naja, vielleicht noch ein Fernstudium, aber was will man damit anfangen? Beruf? Was kann man im Knast nochmal machen, Nummernschilder stanzen oder so? Ein Leben lang? Ohne Aussicht auf Änderung?
Das ist es, was „Hauptsache keine Todesstrafe“ in diesem Zusammenhang aussagt: Lebenslänglich ohne Bewährung ist besser als nichts. Und da würde ich gerne widersprechen. Wer noch zehn Jahre unter größten Schmerzen leben könnte, und doch den Ausweg im Freitod wählt, dem wird „Verständnis“ und „Akzeptanz“ hinterher geworfen, denn der Tod sei besser als „so“ zu leben. Und meiner Ansicht nach ist lebenslange Haft nichts anderes, als eine künstliche Verlängerung eines verwirkten Lebens, wenn man damit die Todesstrafe ersetzen und „humaner“ gestalten will.

Beide, Todesstrafe und Lebenslang, sind unnötig grausam und haben in einem humanen Strafvollzug nichts verloren. Es lebe die Chance auf Bewährung!